Das Reinheitsgebot

Reinheitsgebot

Historie und Gegenwart

Wann und wo genau wurde das „Reinheitsgebot von 1516“ erlassen?

Am 23. April 1516 erließen die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. in Ingolstadt eines der wenigen Gesetze, das über Jahrhunderte seine Bedeutung erhalten (wenn nicht sogar vergrößert) hat. Das Reinheitsgebot für Bier wirkt sich bis heute auf die deutsche Braukunst aus.


Worum geht es in diesem Gesetz?

Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg von 1504 bis 1505 (auch „Bayerische Fehde“ genannt) und der damit einhergehenden Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer wurde eine Harmonisierung der bayerischen Landrechte notwendig. Eine neue Landesverordnung entstand, die in ganz Bayern galt. Das „Bayerische Reinheitsgebot von 1516“ war ein Teil dieser neuen Landesverordnung. Es schrieb Bierpreise vor – eine durchaus vergängliche Regelung. Weitaus stabiler, nämlich bis in die heutige Zeit wirksam, zeigte sich jener Teil des Reinheitsgebotes, der die ausschließliche Verwendung von Gerste, Hopfen und Wasser zum Brauen von Bier festlegte.


Was stand ursprünglich im Reinheitsgebot?

Der Originaltext ist ziemlich kompliziert und in alter Sprache abgefasst:

Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.

Der Begriff „Reinheitsgebot“ wurde erst später eingeführt.


Warum Gerste, zum Bierbrauen wird doch Malz verwendet?

Dieser Teil des alten Gesetzes sollte helfen, die Nahrungsmittelknappheit zu besiegen. Das Gesetz sollte dafür sorgen, dass Weizen zur Herstellung von Brot reserviert wurde. Natürlich spielten auch finanzielle Aspekte eine Rolle. Die bayerischen Herrscher hatten über eine lange Phase das Monopol zur Bierherstellung mit Weizen und das war eine gute Einnahmequelle.

In den vergangenen fünf Jahrhunderten wurden mehrfach Anpassungen vorgenommen. Aus Gerste wurde Gerstenmalz, weil man feststellte, dass Malz wesentlich geeigneter zum Bierbrauen ist.


Warum wurde die Hefe zunächst nicht im Reinheitsgebot erwähnt?

Hefen sind ohne wesentliche Vergrößerung nicht zu erkennen. Eine einzelne Hefezelle misst 5 bis 10 Mikrometer. In einem Milliliter dickbreiiger Hefe leben etwa 10 Mio. Hefezellen. Erst der französische Wissenschaftler Louis Pasteur entdeckte nach der Erfindung des Mikroskops, dass es sich bei Hefe um mikroskopisch kleine Lebewesen handelt. Die Hefe war zwar immer bei der Bierherstellung mit dabei, dass es sich dabei aber um Mikroorganismen handelt, war damals noch nicht bekannt.


Wie ist das Reinheitsgebot heute rechtlich verankert?

Das Reinheitsgebot ist heute in §9 des sogenannten Vorläufigen Biergesetzes vom 29. Juli 1993 verankert. Darin heißt es: „Zur Bereitung von untergärigem Bier darf nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe, Wasser verwendet werden. Die Bereitung von obergärigen Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz […] zulässig.“

Datenschutzhinweis

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Youtube-Videos welche dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Datenschutzinformationen